Information an unsere Hundehalter

Hunde

Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend ab 1. Juni 2023

Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft treten wird, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.

Als Maßnahmen dafür sind unter anderem neu vorgesehen:

  • Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschaffenen Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde - jedoch mit zahlreichenden Ausnahmen (Jagdhunde, Behindertenhunde, etc.)
  • Verpflichtender "NÖ Hundepass" (allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 - Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage)
  • Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (725.000 Euro pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalterinnen und Hundehalter - Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde
  • Übergangsbestimmung: Nachweis einer Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde. Dies ist persönlich am Gemeindeamt oder per E-Mail unter gemeinde@bischofstetten.at möglich.
  • Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt


1. Sachkundenachweis (NÖ Hundepass) für alle Hundebesitzerinnen und Hundebesiter

  • Einstündige Information durch einen Tierarzt/Tierärztin über die Gesundheit, Haltung und Pflege eines Hundes
  • Zweistündige Information durch eine fachkundige Person über z.B. den Umgang mit Hunden, Maßnahmen zur Stressvermeidung

2. Erweiterter Sachkundenachweis für "Listenhunde"

  • umfasst zehn Stunden (Theorie und Praxis)

3. Verpflichtende Haftpflichtversicherung für alle Hunde

4. Obergrenze von max. 5 Hunden pro Haushalt


Folgende Unterlagen müssen bei der Anmeldung am Gemeindeamt vorgelegt werden:

  • Hundehaftpflichtversicherung
  • Sachkundenachweis
  • Erweiterter Sachkundenachweis für Listenhunde und auffällige Hunde


Bestimmungen für Personen, die bereits einen Hund halten:

Jene Personen, welche zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung bereits einen Hund halten, müssen binnen 2 Jahren (01.06.2025) einen Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachreichen. Dies ist persönlich im Bürgerservice am Gemeindeamt oder per E-Mail unter gemeinde@bischofstetten.at möglich.


Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung

https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html


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